Meine Leistungen




Physiotherapie
Physiotherapie ist eine medizinische Fachdisziplin, die auf die Behandlung von körperlichen Beschwerden und Einschränkungen durch gezielte Übungen, Bewegungstherapie und manuelle Techniken abzielt.




Osteopathie
Die osteopathische Behandlung hat das Ziel, Einschränkungen der Beweglichkeit von Strukturen und Geweben manuell zu korrigieren und dadurch körperliches und seelisches Wohlbefinden wieder herzustellen.
Es wird nach den Ursachen und Auslösern der Beschwerden gesucht.




Neurofunktionelle Therapie
„The-Brain-Body- Connection“
Die neurofunktionelle Therapie (NFT) ist ein Überbegriff für verschiedene diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die darauf abzielen, die Funktion des vor allem zentralen Nervensystems zu verbessern.
Das Urheberrecht für diese Therapieform liegt bei meinem geschätzten ehemaligen Kollegen, Martin Auracher. Sie können mehr über seine Arbeit auf seiner Website https://www.therapieconsult.de/ erfahren.

Allgemeine Informationen
Verordnung & Bewilligung
Ich arbeite als Wahltherapeut. Für eine Therapie bei mir benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, auf welcher Folgendes angeführt sein soll:
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Anzahl der Therapieeinheiten (zwischen 5 – 10 Einheiten)
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Dauer der Einheiten:
(Physiotherapie/Einzelheilgymnastik zu 45 Min.)
Krankenkassen
Es ist notwendig, die Verordnung vorab von Ihrer Krankenkassa bewilligen zu lassen, um nach der Therapie die aliquote Kostenrückerstattung beantragen zu können (zur Zeit setzen die meisten Krankenkassen wegen COV19 das Bewilligen aus).
Hier kommen Sie zu Ihrer Krankenkassa:
Kosten & Zahlung
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Physiotherapie 45 Min. 120€
Die Zahlungsmodalität erfolgt immer direkt nach jeder Therapiesitzung in bar.
Nach der Bezahlung erhalten Sie einen Zahlungsbeleg per E-Mail zugesandt.
Bei nicht abgesagten Terminen oder einer Absage kürzer als 24h vor dem Termin fallen Stornogebüren von 110€ an.
Rechnung & (Teil)Rückerstattung
Nach Ende der Therapie erhalten Sie eine Sammelrechnung, welche Sie mit Ihrer Verordnung bei Ihrer Krankenkassa einreichen können. Die restliche Differenz kann gegebenfalls Ihre Zusatzversicherung abdecken – erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer Zusatzversicherung.

